Einige unsere angebotenen Leistungen werden nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen werden dann privat nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung gestellt und es besteht hier kein Erstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Natürlich informieren wir Sie hier von Fall zu Fall und klären Sie über entstehende Kosten auf.